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Anwaltskanzlei Dr. jur. Uwe Thier

    Aktuelles

    Auf dieser Seite möchten wir Ihnen Aktuelles aus dem Gesundheitswesen, unter anderem aus Gesetzgebung, Selbstverwaltung und Rechtsprechung präsentieren, sowie auf aktuelle Publikationen und Vorträge/Seminare der Anwaltskanzlei Dr.Thier hinweisen.

          Der Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier, widmet sich, gestützt auf seine gesammelte Expertise während seiner langjährigen Tätigkeit als Syndikus großer privater Kliniken-Unternehmen in erster Linie der rechtsanwaltlichen Beratung und Vertretung von Gesundheitseinrichtungen, in erster Linie den Krankenhäusern und Gesundheitszentren, aber auch den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Gesundheitsnetzwerken, Reha-Kliniken und Ärzten. Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier berät und vertritt dabei in den klassischen Gebieten von Gesundheitsrecht und Medizinrecht: Krankenhausrecht, Klinikrecht, Pflegerecht, Arztrecht, Arnzeimittelrecht und Medizinprodukterecht einschließlich der jeweils betroffenen öffentlich-rechtlichen, zivilrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und arbeitsrechtlichen sowie in gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte. Anwalt Dr. Uwe Thier und seine Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thier mit Sitz in Bremen ist seit vielen Jahren im Bereich des Gesundheitsrechts und des Medizinrechts tätig. Die Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thier ist umgezogen. Sie finden die Anwaltskanzlei Dr. Thier ab sofort am Schwachhauser Ring 128, 28209 Bremen. Eine Anfahrtsbeschreibung zur Rechtsanwaltskanzlei Dr. Thier entnehmen Sie bitte unserer Kontakt-Seite. Sie können sich die Anwaltskanzlei Dr. Uwe Thier auch in map24 anzeigen lassen. Anwalt Dr. Uwe Thier promovierte 1989 mit dem Thema "Das Recht des EG-Arzneimittelmarktes und des freien Warenverkehrs" und gründete 1997 seine eigene Rechtsanwaltskanzlei, die Anwaltskanzlei Dr. Uwe Thier mit Sitz in Bremen. Rechtsanwaltskanzlei Dr.Thier: Gegründet 1997 in Bremen von Rechtsanwalt Dr. jur. Uwe Thier. Unsere Rechtsanwälte vertreten bundesweit Mandanten vorwiegend aus dem Gesundheitssektor, aber auch in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht. Gern nehmen wir auch Ihre Vertretung wahr, bieten Ihnen Rechtsberatung, Beratungsverträge und Rechtsgutachten oder prozessieren für Sie vor Gericht. Informieren Sie sich auf unseren "Aktuell"-Seiten über aktuelle Rechtsprechung, Prozesse, Verfahren, Urteile und Gesetzgebung sowie über Kommentare, Publikationen und Vorträge/Seminare unserer Anwaltskanzlei und unserer Rechtsanwälte. Weitere Informationen zum Stichwort Recht bis Prozeß in unseren Schwerpunkten Gesundheitsrecht, bzw. Medizinrecht und insbesondere Krankenhausrecht, Rehabilitationsrecht, Klinikrecht, Pflegerecht, Arztrecht und Arzneimittelrecht sowie Schiedsgericht, Schiedsrichter oder den Bereichen Gesellschaften, Vereine und Stiftungen sowie steuerrechtliche Beratung, Steuerstrafrecht, Gemeinnützigkeit von Krankenhäuser und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Chefarztvertragsrecht oder Arbeitsverträge allgemein u.v.m. entnehmen Sie bitte unseren Seiten oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier berät und vertritt dabei in den klassischen Gebieten von Gesundheitsrecht und Medizinrecht: Krankenhausrecht, Klinikrecht, Pflegerecht, Arztrecht, Arnzeimittelrecht und Medizinprodukterecht einschließlich der jeweils betroffenen öffentlich-rechtlichen, zivilrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und arbeitsrechtlichen sowie in gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte. Der Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier, widmet sich, gestützt auf seine gesammelte Expertise während seiner langjährigen Tätigkeit als Syndikus großer privater Kliniken-Unternehmen in erster Linie der rechtsanwaltlichen Beratung und Vertretung von Gesundheitseinrichtungen, in erster Linie den Krankenhäusern und Reha-Kliniken, aber auch den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Gesundheitsnetzwerken, Gesundheitszentren und Ärzten.