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Anwaltskanzlei Dr. jur. Uwe Thier

    Anwaltshonorare - transparent

    Bitte skizzieren Sie uns Ihr Anliegen. Wir sagen Ihnen vor Beginn der Tätigkeit, in welcher Größenordnung sich das Anwaltshonorar voraussichtlich bewegen wird.
    Üblicherweise rechnen wir wie folgt ab:

    Rechtsberatung: Vereinbartes Zeithonorar zwischen EUR 200 bis EUR 300 je Stunde oder gesetzliche Gebühren nach vereinbartem Streitwert.

    Beratungsverträge: Vereinbarte monatliche Pauschale unter Zugrundelegung des geschätzten Zeitaufwandes und einem Zeithonorar von EUR 200 bis EUR 300 je Stunde.

    Rechtsgutachten: Vereinbartes Pauschalhonorar.

    Gerichtliche Verfahren: Vereinbartes Zeithonorar zwischen EUR 200 bis EUR 300 je Stunde oder gesetzliche Gebühren nach vereinbartem Streitwert (zumindest jedoch nach gesetzlichem Streitwert).

    (jeweils zuzüglich Steuern und Auslagen)

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          Rechtsanwaltskanzlei Dr.Thier: Gegründet 1997 in Bremen von Rechtsanwalt Dr. jur. Uwe Thier. Unsere Rechtsanwälte vertreten bundesweit Mandanten vorwiegend aus dem Gesundheitssektor, aber auch in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht. Gern nehmen wir auch Ihre Vertretung wahr, bieten Ihnen Rechtsberatung, Beratungsverträge und Rechtsgutachten oder prozessieren für Sie vor Gericht. Informieren Sie sich auf unseren "Aktuell"-Seiten über aktuelle Rechtsprechung, Prozesse, Verfahren, Urteile und Gesetzgebung sowie über Kommentare, Publikationen und Vorträge/Seminare unserer Anwaltskanzlei und unserer Rechtsanwälte. Weitere Informationen zum Stichwort Recht bis Prozeß in unseren Schwerpunkten Gesundheitsrecht, bzw. Medizinrecht und insbesondere Krankenhausrecht, Rehabilitationsrecht, Klinikrecht, Pflegerecht, Arztrecht und Arzneimittelrecht sowie Schiedsgericht, Schiedsrichter oder den Bereichen Gesellschaften, Vereine und Stiftungen sowie steuerrechtliche Beratung, Steuerstrafrecht, Gemeinnützigkeit von Krankenhäuser und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Chefarztvertragsrecht oder Arbeitsverträge allgemein u.v.m. entnehmen Sie bitte unseren Seiten oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Der Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier, widmet sich, gestützt auf seine gesammelte Expertise während seiner langjährigen Tätigkeit als Syndikus großer privater Kliniken-Unternehmen in erster Linie der rechtsanwaltlichen Beratung und Vertretung von Gesundheitseinrichtungen, in erster Linie den Krankenhäusern und Reha-Kliniken, aber auch den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Gesundheitsnetzwerken, Gesundheitszentren und Ärzten. Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier berät und vertritt dabei in den klassischen Gebieten von Gesundheitsrecht und Medizinrecht: Krankenhausrecht, Klinikrecht, Pflegerecht, Arztrecht, Arnzeimittelrecht und Medizinprodukterecht einschließlich der jeweils betroffenen öffentlich-rechtlichen, zivilrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und arbeitsrechtlichen sowie in gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte.