Anwaltshonorare - transparent
Bitte skizzieren Sie uns Ihr Anliegen. Wir sagen Ihnen vor Beginn der Tätigkeit, in
welcher Größenordnung sich das Anwaltshonorar voraussichtlich bewegen wird.
Üblicherweise rechnen wir wie folgt ab:
Rechtsberatung: Vereinbartes Zeithonorar zwischen EUR 200 bis EUR 300 je Stunde oder
gesetzliche Gebühren nach vereinbartem Streitwert.
Beratungsverträge: Vereinbarte monatliche Pauschale unter Zugrundelegung
des geschätzten Zeitaufwandes und einem Zeithonorar von EUR 200 bis EUR 300 je Stunde.
Rechtsgutachten: Vereinbartes Pauschalhonorar.
Gerichtliche Verfahren: Vereinbartes Zeithonorar zwischen EUR 200 bis EUR 300 je
Stunde oder gesetzliche Gebühren nach vereinbartem Streitwert (zumindest jedoch nach
gesetzlichem Streitwert).
(jeweils zuzüglich Steuern und Auslagen)
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