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Anwaltskanzlei Dr. jur. Uwe Thier

    Kanzleiportrait

    Die Anwaltskanzlei Dr. Uwe Thier in Bremen ist bundesweit im Recht und Steuerrecht des Gesundheitswesens tätig.
    Sie wurde 1997 durch den Kanzleiinhaber Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier gegründet.

    [Dr. Uwe Thier]Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier (geb. 1960), zugelassen beim LG und Hanseatischen OLG in Bremen,

    • promovierte 1989 mit dem Thema "Das Recht des EG-Arzneimittelmarktes und des freien Warenverkehrs" und erhielt für die mit diesem Titel vorgelegte Dissertation von der Gesellschaft der Freunde der Universität e.V. den Bremer Studienpreis 1990 verliehen,

    • war seit 1989 viele Jahre als Syndicus für große, bundesweit vertretene private Klinikträger tätig und

    • gründete in 1997 die Anwaltskanzlei Dr. Uwe Thier in Bremen.

    Anliegen der Anwaltskanzlei ist es, durch die Fokussierung auf das Gesundheitswesen mit sich ständig ändernden rechtlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen die Mandanten aus diesem Sektor in ihren Rechts- und Steuerfragen fachübergreifend möglichst umfassend zu beraten und zu vertreten sowie bei Bedarf für sie zu prozessieren.

    Mandanten sind u.a. Krankenhäuser (in öffentlich-rechtlicher, frei-gemeinnütziger und privater Trägerschaft), Reha-Kliniken, Seniorenresidenzen, Pflegeeinrichtungen, Ärzte, Arzneimittel- und Medizinproduktehersteller, Heil- und Hilfsmittelerbringer, Kooperationsgemeinschaften, Medizinische Versorgungszentren (MVZ), Verbände, Körperschaften, die Öffentliche Hand.

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          Rechtsanwaltskanzlei Dr.Thier: Gegründet 1997 in Bremen von Rechtsanwalt Dr. jur. Uwe Thier. Unsere Rechtsanwälte vertreten bundesweit Mandanten vorwiegend aus dem Gesundheitssektor, aber auch in den Bereichen Gesellschaftsrecht, Steuerrecht und Arbeitsrecht. Gern nehmen wir auch Ihre Vertretung wahr, bieten Ihnen Rechtsberatung, Beratungsverträge und Rechtsgutachten oder prozessieren für Sie vor Gericht. Informieren Sie sich auf unseren "Aktuell"-Seiten über aktuelle Rechtsprechung, Prozesse, Verfahren, Urteile und Gesetzgebung sowie über Kommentare, Publikationen und Vorträge/Seminare unserer Anwaltskanzlei und unserer Rechtsanwälte. Weitere Informationen zum Stichwort Recht bis Prozeß in unseren Schwerpunkten Gesundheitsrecht, bzw. Medizinrecht und insbesondere Krankenhausrecht, Rehabilitationsrecht, Klinikrecht, Pflegerecht, Arztrecht und Arzneimittelrecht sowie Schiedsgericht, Schiedsrichter oder den Bereichen Gesellschaften, Vereine und Stiftungen sowie steuerrechtliche Beratung, Steuerstrafrecht, Gemeinnützigkeit von Krankenhäuser und anderen Einrichtungen des Gesundheitswesens, Chefarztvertragsrecht oder Arbeitsverträge allgemein u.v.m. entnehmen Sie bitte unseren Seiten oder nehmen Sie direkt Kontakt mit uns auf. Der Gründer der Kanzlei, Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier, widmet sich, gestützt auf seine gesammelte Expertise während seiner langjährigen Tätigkeit als Syndikus großer privater Kliniken-Unternehmen in erster Linie der rechtsanwaltlichen Beratung und Vertretung von Gesundheitseinrichtungen, in erster Linie den Krankenhäusern und Reha-Kliniken, aber auch den Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie Gesundheitsnetzwerken, Gesundheitszentren und Ärzten. Rechtsanwalt Dr. Uwe Thier berät und vertritt dabei in den klassischen Gebieten von Gesundheitsrecht und Medizinrecht: Krankenhausrecht, Klinikrecht, Pflegerecht, Arztrecht, Arnzeimittelrecht und Medizinprodukterecht einschließlich der jeweils betroffenen öffentlich-rechtlichen, zivilrechtlichen, wettbewerbsrechtlichen und arbeitsrechtlichen sowie in gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte.